Gemäß Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Bundesrepublik Deutschland 2009 ratifiziert hat, unterrichten wir am JEG seit 2009 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf, die die Eignung für das Gymnasium haben. Wir haben seitdem Schülerinnen und Schüler aus den Förderschwerpunkten körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen, aber auch Jugendliche mit Beeinträchtigungen aufgrund chronischer Erkrankungen in unsere Schulfamilie integriert und inkludiert. Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung erweiterten das Spektrum der inklusiven Beschulung ebenso wie Schülerinnen und Schüler mit sognannten Teilleistungsstörungen, wie zum Beispiel Lese- und / oder Rechtschreibstörung oder Dyskalkulie. In der täglichen Auseinandersetzung mit ihren Herausforderungen und Bedürfnissen, Stärken und Schwächen entwickelte sich seitdem ein inklusives Schulleben und Schulkonzept, das seit 2021 als Schule mit Profil Inklusion auszeichnet und unseren Anspruch an ein inklusives Schulsystem spiegelt: Wir möchten nicht nur eine Anpassung des Systems an Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und sonderpädagogischem Förderbedarf erwirken, sondern jedem Kind und jedem Jugendlichen in seinem individuellen Förderbedarf und seinen individuellen Bedürfnissen Raum, Entfaltungsmöglichkeiten und die Chance auf gesellschaftliche Teilhabe bieten und Gegebenheiten und Ressourcen schaffen, die jedes Individuum gleichberechtigt teilhaben lässt und Kinder und Jugendliche in ihrer Einzigartigkeit anerkennt, wahrnimmt und sie unterstützt ihr Potential auszuschöpfen.