Die Zuerkennung des Latinums setzt die Fähigkeit voraus, „lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvollerer Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen“, im Wesentlichen also Texte von Cicero. Dieses Niveau wird im achtjährigen und neunjährigen Gymnasium in Jahrgangsstufe 10 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht und in diesem sowie im Abiturzeugnis bestätigt.
Schülern des achtjährigen Gymnasiums, die Latein bereits nach der Jahrgangsstufe 9 ablegen wollen, um eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache zu erlernen oder die Jahrgangsstufe 10 an einer Auslandsschule zu verbringen (oder das Gymnasium als Schulform verlassen), wird ein vorzeitiger Erwerb des Latinums durch eine Feststellungsprüfung ermöglicht.
Diese besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Schriftlicher und mündlicher Teil werden im Verhältnis 2:1 gewichtet. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und wenn in keiner der beiden Teilprüfungen die Note ungenügend vorliegt. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Übersetzung eines lateinischen Originaltextes (Cicero-Niveau, ca. 110 lat. Wörter), die Bearbeitungszeit beträgt 90 Minuten. Die Benutzung eines zugelassenen Lexikons ist erlaubt. Die mündliche Prüfung dauert 20 Minuten. Die Gesamtnote für die in der Jahrgangsstufe 9 (G8) erbrachten mündlichen Leistungen zählt auf Antrag als mündlicher Teil der Feststellungsprüfung.
Mit dem Ende von Jahrgangsstufe 9, also nach vier Jahren Lateinunterricht, bekommt man jedoch bereits im Jahreszeugnis „gesicherte Lateinkenntnisse“ (= sog. Kleines Latinum) bescheinigt, die als Nachweis für die meisten Studienfächer, die solche Kenntnisse voraussetzen, genügen.
Alle weiterführende Informationen zum Thema „Latinum“ findest du unter dem folgenden Link des Kultusministeriums:
https://www.verkuendung-bayern.de/kwmbl/jahrgang:2013/heftnummer:6