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Julius-Echter-Gymnasium
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Deutschland
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Grundwissen Sozialkunde Jahrgangsstufe 9
Anleitung
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Viel Spaß und Erfolg wünscht dir die Fachschaft Sozialkunde!
1. Toleranz und soziale Integration als Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben
Soziale Randgruppe
Bezeichnung für gesellschaftliche Gruppen, die in die Kerngesellschaft aufgrund ihrer Abweichungen von allgemein gültigen Werten und Normen nicht oder nur unvollständig integriert sind.
Toleranz
Akzeptanz fremder Überzeugungen, Handlungsweisen sowie Sitten und Anerkennung einer grundsätzlichen Gleichberechtigung unterschiedlicher Individuen.
Migration
Wechsel des Wohnsitzes von einem Staat in einen anderen (Zu- und Abwanderung) oder innerhalb eines Staates (Binnenmigration).
Integration
Eingliederung von Zuwanderern in die deutsche Gesellschaft ohne Aufgabe der eigenen ethnischen Identität
Grundgesetz
Verfassung (Konstitution) der BRD, verabschiedet am 23.05.1949.
Menschenwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1 GG):. Anerkennung des Menschen als Subjekt und Träger grundlegender Rechte.
Grundrechte
Abschnitt I Grundgesetz: Menschenrechte (unmittelbare Gültigkeit für alle Menschen, z. B. Menschenwürde Art. 1 GG) und Bürgerechte (Gültigkeit für den deutschen Staatsbürger, z. B. Versammlungsfreiheit Art. 8 GG)
Vorurteile
Stabile negative Einstellungen (auch Stereotype) gegenüber einer anderen Gruppe bzw. einem Individuum, weil es zu dieser Gruppe gerechnet wird.
2. Jugend und Medien
Medien
Sammelbegriff für Kommunikationsmittel zur Verbreitung von Informationen, Bildern oder Nachrichten, u. a. Bücher, Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen und Internet.
Aufgaben der Medien sind:
- Information der Öffentlichkeit
- Meinungsbildung
- Kritik und Kontrolle (investigativer Journalismus)
- Agenda setting (Themensetzung)
Mediendemokratie
Schaffung von Öffentlichkeit als Hauptaufgabe der Medien, d. h. Bestimmung der Themen / Nachrichten durch die Medien (Medien = „vierte“ Gewalt im politischen Prozess).
Manipulation
Bewusste, aber verdeckte Beeinflussung von Menschen bzw. der öffentlichen Meinung, z. B. absichtliche Verfälschung von Informationen durch Auswahl, Zusätze oder Auslassungen.
Duale Rundfunkordnung
Gliederung der Rundfunk- und Fernsehlandschaft in Deutschland in
öffentlich-rechtliche Anstalten (z. B. ARD, ZDF):
- Finanzierung durch Rundfunkgebühren
- Beaufsichtigung durch einen Rundfunkrat
- Aufgabe einer Grundversorgung der Bürger mit Informationen, Bildung, Kultur und Unterhaltung
private Anstalten (z. B. RTL, SAT 1):
- Betreibung durch kommerzielle Unternehmen (Medienkonzerne)
- Finanzieren durch Einnahmen aus der Werbung
Infotainment
Vermischung von Information und Unterhaltung.
Medienkonzentration
Gefährdung der Pressefreiheit (Art. 5 GG) durch Vereinigung von Presseorganen und / oder anderer Medien in der Hand von Privatpersonen oder Konzernen.
Web 2.0
Interaktives Internet: Funktion nach dem Prinzip der Wechselseitigkeit (z. B. Wikipedia), Nutzer als Prosumer (Produzent + Konsument).
3. Leben in Europa
Europäische Union (EU)
Staatenverbund von 28 europäischen Staaten, die wirtschaftlich und politisch eng zusammenarbeiten.
Institutionen der EU
- Europäischer Rat: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten mit Leitlinien- / Richtlinienkompetenz
- Europäische Kommission: Exekutive („Motor der Union“)
- Europäische Parlament: vom europäischen Volk gewählte Legislative („Unterhaus“)
- Rat („Ministerrat“): Zusammensetzung aus zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten („Oberhaus“ der Legislative)
- Europäischer Gerichtshof: Judikative
- Europäische Zentralbank: Währungshüter
- Rechnungshof: Ausgabenkontrolle
- Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik: Vertretung der EU in außenpolitischen Angelegenheiten
Europäische Einigung – Schritte, Motive und Ziele
Ihre Vorgeschichte reicht bis 1951 zurück. Damals gründeten Frankreich, Westdeutschland, Italien und die Beneluxländer (Belgien, Niederlande, Luxemburg) die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), genannt Montanunion, und betrieben fortan ihre Kohle- und Stahlproduktion in gemeinsamer Absprache.
1957 gingen die Staaten der Montanunion einen Schritt weiter und schlossen sich zu einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammen. Ziel war, alle Zölle zwischen den Mitgliedstaaten Schritt für Schritt abzubauen und am Ende einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, für den Staatsgrenzen keine Bedeutung mehr haben. Es gelten vier Freiheiten, und zwar für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Waren können (zoll-)frei von einem Land ins andere transportiert werden. Die Staatsbürger der EU-Staaten können sich in allen EU-Ländern frei bewegen, auf Dauer dort arbeiten (= Dienstleistungen anbieten) und wohnen.
Mit dem Maastrichter Vertrag vom 7.2.1992 wurde die EG zur politischen Union weiterentwickelt (daher die neue Bezeichnung „Europäische Union“). Neben der wirtschaftlichen Integration (Binnenmarkt, Währungsunion) wurde auch eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz vereinbart. Außerdem befasst sich die EU mit vielen Fragen, die sich unmittelbar auf das tägliche Leben auswirken wie z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Wahrung der Bürgerrechte (Unionsbürgerschaft).

Der im Dezember 2009 in Kraft getretene Reformvertrag von Lissabon soll die EU handlungsfähiger und demokratischer machen und dazu beitragen, sämtliche Mitgliedstaaten stärker zu integrieren. Mit dem Vertrag von Lissabon wurden zwei neue Ämter geschaffen: das Amt des Präsidenten des Europäischen Rats, der nun nicht mehr jedes halbe Jahr wechselt, und das Amt des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die EU soll mit diesen zwei neuen Ämtern nach außen mehr Gewicht und ein schärferes Profil bekommen. Um ein Gleichgewicht der Mitgliedsstaaten zu schaffen sowie Abstimmungsgerechtigkeit stärker zu betonen, wurde im Rat („Ministerrat“) das Verfahren der doppelten Mehrheit bei qualifizierten Mehrheitsbeschlüssen ermöglicht.
